Bekanntmachungen

Schöffen- und Jugendschöffenwahl

Schöffen- und Jugendschöffenwahl

In diesem Jahr findet für die Amtszeit 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen/innen bzw. Jugendschöffen/innen statt. Schöffen/innen bzw. Jugendschöffen/innen sind ehrenamtliche Richter/innen am Amtsgericht bzw. Landgericht und wirken neben den Berufsrichter/innen gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit.
Interessierte Bürger/innen der Gemeinde mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind und bei Bewerbung als Jugendschöffe/in, erzieherisch befähigt sind und Erfahrung in der Jugenderziehung haben, reichen Ihre Bewerbung bitte bis spätestens 20.02.2023(Bewerbung  alsJugendschöffe/in) bzw. bis spätestens 03.04.2023 (Bewerbung als Schöffe/in) bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf oder der Gemeinde ein.

Den Bewerbungsvordruck finden Sie unter www.vg-nordendorf.de. Alternativ erhalten Sie den Vordruck bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf, Zimmernr. 0.6 (Erdgeschoss) oder bei der Gemeinde.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl2023.de oder unter Tel.Nr. 08273/9998-21.